Spender

Die Spenden an die Friedrich Ludwig Schröder Kinderstiftung kommen direkt und unmittelbar den bedürftigen Kindern zugute. Unser Team arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Die Verwaltungskosten, die beispielsweise für Telefon, Porto und ähnliche Ausgaben entstehen, belaufen sich auf unter 3 % des Mittelaufkommens. Dies ist ein geringer Anteil, sodass ein sehr großer Teil der Spenden unmittelbar für die Förderung der Kinder eingesetzt werden kann. 100 % Ehrenamt, unter 3 % Verwaltungskosten. 

Ihre Spende hat bei uns einen sehr hohen Wirkungsgrad.

Bußgelder helfen

Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere Staatliche Einrichtungen leiten Strafgelder an gemeinnützige Institutionen weiter

Staatliche Einrichtungen

Gerichte und Staatsanwaltschaften können Verfahren gegen Geldzahlung einstellen. 
Solche Geldauflagen dürfen auch an gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen geleistet werden. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie u.a. den Nachweis zur Gemeinnützigkeit, erfüllt unsere Kinderstiftung. 

Stiftungen arbeiten zusammen

Beziehungsarbeit, Strategie und Kommunikation auf Augenhöhe

 

Stiftungen

Viele Stiftungen öffentlichen oder privaten Rechts fördern gezielt Projekte. Diese Stiftungen suchen oft Kooperationen mit Stiftungen, die andere Einsatzmöglichkeiten bieten, wie z.B. personenbezogene Förderungen. 

Unternehmen

Firmenspenden voll absetzbar

Unternehmen und Vereine

Firmen oder Vereine, die helfen möchten, können ihre Spenden oder Spendensammlungen der Mitarbeiter direkt an unsere Kinderstiftung überweisen.

Zuwendungen von Unternehmen an gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen sind gemäß Körperschaftssteuergesetz voll abzugsfähig.

Sprechen Sie uns an

Ihr Ansprechpartner zum Thema Spenden und Zustiftungen bei uns ist:

Rudolf Fehres

rudolf.fehres@fls-kinderstiftung.de
0176-84 44 03 95

Private Anlässe: Spenden statt Geschenke

Sie möchten keine Geschenke zum runden Geburtstag, keine Kondolenz-Kränze?
Spenden Sie stattdessen.

Private Spendenanlässe

Privatpersonen können Anlässe, wie Geburtstag, Kondolenz, Erbschaft oder Hochzeit dafür nutzen eine Anlassspende an unsere Kinderstiftung zu tätigen – statt Geschenken oder Kränzen. 

Und natürlich können Sie auch ohne Anlass spenden:
Hamburger Sparkasse
IBAN:DE 46200505501280154376
BIC: HSPDEHHXXX 

Spendenabo

Die Kinderstiftung kontinuierlich und langfristig unterstützen

Spendenabos

Eine Möglichkeit die Arbeit unserer Kinderstiftung dauerhaft zu unterstützen, ist sich für ein Spendenabo zu entscheiden. Hierbei legen Sie einen frei wählbaren Betrag fest, der monatlich oder jährlich von Ihrem Konto abgebucht wird. Sie erhalten bei einem Spendenabo Ihre Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt, jeweils zum Jahresende.

Zustiftungen helfen dauerhaft

Durch eine Zustiftung können Sie gezielt, dauerhaft und nachhaltig fördern.

Zustiftungen

Eine Zustiftung fließt in das unantastbare Stiftungsvermögen der Kinderstiftung und wird langfristig und sicher angelegt. Nur die jährlichen Erträge aus dieser Anlage werden für die satzungsgemäßen Ziele der Kinderstiftung eingesetzt.
Natürliche und juristische Personen können zustiften. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich mit einer größeren Summe für die Ziele der Kinderstiftung engagieren möchten. Durch eine Zustiftung können Sie gezielt, dauerhaft und nachhaltig fördern.  

Spendenkonto

Friedrich-Ludwig-Schroeder-Kinder-Stiftung
Hamburger Sparkasse

IBAN: DE 46 2005 0550 1280 1543 76

BIC: HSPDEHHXXX

Spendenquittung

Um Ihnen Ihre Spendenquittung so schnell wie möglich zusenden zu können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Name
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt)
  • Höhe des Spendenbetrages
  • Datum der Überweisung

Friedrich Ludwig Schröder Kinderstiftung – Welckerstraße 8, 20354 Hamburg, Deutschland
E-Mail: rudolf.fehres@FLS-Kinderstiftung.de – Telefon: 0176-84 44 03 95