Spender
Die Spenden an die Friedrich Ludwig Schröder Kinderstiftung kommen direkt und unmittelbar den bedürftigen Kindern zugute. Unser Team arbeitet ausschließlich ehrenamtlich. Die Verwaltungskosten, die beispielsweise für Telefon, Porto und ähnliche Ausgaben entstehen, belaufen sich auf unter 3 % des Mittelaufkommens. Dies ist ein geringer Anteil, sodass ein sehr großer Teil der Spenden unmittelbar für die Förderung der Kinder eingesetzt werden kann. 100 % Ehrenamt, unter 3 % Verwaltungskosten.
Ihre Spende hat bei uns einen sehr hohen Wirkungsgrad.
Bußgelder helfen
Gerichte, Staatsanwaltschaften oder andere Staatliche Einrichtungen leiten Strafgelder an gemeinnützige Institutionen weiter
Staatliche Einrichtungen
Gerichte und Staatsanwaltschaften können Verfahren gegen Geldzahlung einstellen.
Solche Geldauflagen dürfen auch an gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen geleistet werden. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen, wie u.a. den Nachweis zur Gemeinnützigkeit, erfüllt unsere Kinderstiftung.
Stiftungen arbeiten zusammen
Beziehungsarbeit, Strategie und Kommunikation auf Augenhöhe
Stiftungen
Viele Stiftungen öffentlichen oder privaten Rechts fördern gezielt Projekte. Diese Stiftungen suchen oft Kooperationen mit Stiftungen, die andere Einsatzmöglichkeiten bieten, wie z.B. personenbezogene Förderungen.
Unternehmen
Firmenspenden voll absetzbar
Unternehmen und Vereine
Firmen oder Vereine, die helfen möchten, können ihre Spenden oder Spendensammlungen der Mitarbeiter direkt an unsere Kinderstiftung überweisen.
Zuwendungen von Unternehmen an gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen sind gemäß Körperschaftssteuergesetz voll abzugsfähig.
Sprechen Sie uns an
Ihr Ansprechpartner zum Thema Spenden und Zustiftungen bei uns ist:
Rudolf Fehres
rudolf.fehres@fls-kinderstiftung.de
0176-84 44 03 95
Private Anlässe: Spenden statt Geschenke
Sie möchten keine Geschenke zum runden Geburtstag, keine Kondolenz-Kränze?
Spenden Sie stattdessen.
Private Spendenanlässe
Privatpersonen können Anlässe, wie Geburtstag, Kondolenz, Erbschaft oder Hochzeit dafür nutzen eine Anlassspende an unsere Kinderstiftung zu tätigen – statt Geschenken oder Kränzen.
Und natürlich können Sie auch ohne Anlass spenden:
Hamburger Sparkasse
IBAN:DE 46200505501280154376
BIC: HSPDEHHXXX
Spendenabo
Die Kinderstiftung kontinuierlich und langfristig unterstützen
Spendenabos
Eine Möglichkeit die Arbeit unserer Kinderstiftung dauerhaft zu unterstützen, ist sich für ein Spendenabo zu entscheiden. Hierbei legen Sie einen frei wählbaren Betrag fest, der monatlich oder jährlich von Ihrem Konto abgebucht wird. Sie erhalten bei einem Spendenabo Ihre Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt, jeweils zum Jahresende.
Zustiftungen helfen dauerhaft
Durch eine Zustiftung können Sie gezielt, dauerhaft und nachhaltig fördern.
Zustiftungen
Eine Zustiftung fließt in das unantastbare Stiftungsvermögen der Kinderstiftung und wird langfristig und sicher angelegt. Nur die jährlichen Erträge aus dieser Anlage werden für die satzungsgemäßen Ziele der Kinderstiftung eingesetzt.
Natürliche und juristische Personen können zustiften. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich mit einer größeren Summe für die Ziele der Kinderstiftung engagieren möchten. Durch eine Zustiftung können Sie gezielt, dauerhaft und nachhaltig fördern.
Spendenkonto
Friedrich-Ludwig-Schroeder-Kinder-Stiftung
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE 46 2005 0550 1280 1543 76
BIC: HSPDEHHXXX
Spendenquittung
Um Ihnen Ihre Spendenquittung so schnell wie möglich zusenden zu können, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Name
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt)
- Höhe des Spendenbetrages
- Datum der Überweisung
Friedrich Ludwig Schröder Kinderstiftung – Welckerstraße 8, 20354 Hamburg, Deutschland
E-Mail: rudolf.fehres@FLS-Kinderstiftung.de – Telefon: 0176-84 44 03 95
