Unsere Satzung
Wen wir fördern – Was wir fördern
Warum haben Stiftungen eine Satzung?
Ob große oder kleine Stiftungen, wie die Friedrich Ludwig Schröder Kinderstiftung z.B., ist eine Satzung unverzichtbar. Sie bildet das Fundament für Rechtsfähigkeit und die erforderliche behördliche Anerkennung.
Zunächst einmal finden wir in einer Satzung den Sitz und den Namen der Stiftung. Des Weiteren enthält sie wichtige Festlegungen über den Stiftungszweck und Ziele der Stiftung. Hinzu kommen Angaben über die Struktur und Aufgabenverteilung innerhalb des Vorstandes und sie regelt die Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Verwendung der Spendeneinnahmen.
Wen wir fördern
Finanziell bedürftige Kinder ab dem schulpflichtigen Alter, die in einem alleinerziehenden Haushalt aufwachsen
Unsere Kinderstiftung ist ununterbrochen seit 1876 in der Hansestadt Hamburg und ihrem Umland tätig. Hier unterstützen und fördern wir individuell finanziell bedürftige Kinder ab dem schulpflichtigen Alter, die in ihrer Entwicklung und Ausbildung von nur einem erziehenden Elternteil begleitet werden.
Unser Hauptaugenmerk liegt, historisch bedingt, auf Kindern, die vaterlos aufwachsen; in Einzelfällen kann aber auch die Förderung von Kindern möglich sein, bei denen allein der Vater die Erziehungsarbeit trägt.
Was wir fördern
Welche Maßnahmen unterstützen wir?
Unser Ziel ist es, Kinder gemäß ihrer individuellen Bedürfnisse, Talente und Interessen in ihrem schulischen Fortkommen und der Entwicklung ihrer Persönlichkeit zu unterstützen und zu fördern.
Zu diesem Zweck unterstützen wir Maßnahmen, die diesen Zielen dienen, durch die teilweise oder vollständige Übernahme der notwendigen Kosten.
Voraussetzung für eine sinnvolle Förderung durch uns ist die Eigeninitiative der Eltern, Kinder und Jugendlichen. Die inviduelle Höhe der Förderung richtet sich nach den jeweiligen finanziellen Gegebenheiten in der Familie.
Im Folgenden einige Beispiele möglicher Förderungen:
- Wir unterstützen bei der Gestaltung eines lern- und entwicklungsfördernden häuslichen Umfeldes, insbesondere des Kinderzimmers.
- Wir unterstützen notwendige zusätzliche Aufwendungen und Bildungsmaßnahmen zur Bewältigung des Schulstoffes oder zum Erwerb zusätzlicher Fertigkeiten und Kenntnisse. (z.B. Schüler-Nachhilfe oder außerschulische Kurse)
- Wir unterstützen den Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen
- Wir unterstützen die Teilnahme an Klassenreisen und Schulausflügen, da diese unerlässlich für die soziale Integration der Kinder sind.
- Wir unterstützen den außerschulischen Schwimmunterricht aller von uns geförderten Kinder. Wer am Wasser wohnt, muss auch schwimmen können.
- Wir unterstützen die Kinder in ihren sportlichen Interessen, z.B. durch die Beteiligung an Vereinsmitgliedschaften und der notwendigen Ausstattung.
- Wir unterstützen die Kinder in ihrer musikalischen und künstlerischen Entwicklung.
Unsere Satzung
Ein Überblick durch Auszüge der Satzung
Die Friedrich Ludwig Schröder Kinderstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
Zweck der Stiftung ist, vater- oder mutterlose, hilfsbedürftige Kinder zu unterstützen. Soweit die vorhandenen Mittel es zulassen, kann die Stiftung auch Kinder, deren Väter oder Mütter noch leben, zur Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit oder zu ihrer Ausbildung Unterstützung gewähren.
Es werden nur Kinder bis zum Ende ihrer individuellen Ausbildung betreut.
Die Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Als Unterstützung und Förderung der Gesundheit oder der Ausbildung in Sinne dieser Satzung gilt auch die Unterstützung zur Förderung und Entwicklung der künstlerischen und musikalischen Fähigkeiten, zur Verbesserung der Wohn-, Ernährungs- und Kleidungssituation sowie zur Verbesserung der Möglichkeiten der sozialen Teilhabe einschließlich der Unterstützung im Bereich des Freizeitsports.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Gesuche um Unterstützung sind schriftlich unter Angabe von Namen und Alter des Kindes, sowie der sozialen Verhältnisse der Mutter bzw. der Eltern und deren Anschrift an den Vorstand der Stiftung zu richten.
